In manchen Ländern ist Mädchensein eine schwere Behinderung
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Der deutsche Bundesgerichtshof hat vor kurzem ein weiteres Hindernis für die Gentechnik aus dem Weg geräumt. Laut der Bundesanwaltschaft dürfen Embryonen, die durch künstliche Befruchtung gezeugt wurden, auch vor dem Transfer in die Gebärmutter auf schwere Erbkrankheiten getestet werden. Der deutsche Blogger Horst Schulte überlegt hier, wie man das Dilemma zwischen Ethik und wissenschaftlichen Fortschritt bewältigen kann.
Es ist ein “heißes Eisen” und man kann die Entscheidung des BGH umdeuten als Einstieg in die Qualitätskontrolle der In-vitro-Embryonen. Uns Deutschen wird nachgesagt, wir seien technikfeindlich. Die Gentechnik kommt kam bei uns schlecht voran. Daran soll es gelegen haben.
Die Politiker und Wissenschaftler haben sich die Sache nicht leicht gemacht. Und das sicher nicht nur, weil sie wussten, dass die Gentechnik bei der hiesigen Bevölkerung skeptisch gesehen wird [...]
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